VL Höhe – Wie viel vermögenswirksame Leistung ist möglich?
Die vermögenswirksame Leistung (kurz VL) ist eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Du erhältst so einen Zuschuss vom Arbeitgeber ohne Mehrarbeit. Die VL Höhe kann je nach Branche und Arbeitgeber variieren. Die VL Höhe wird in größeren Unternehmen im Tarifvertrag geregelt. Gibt es einen Mindestbetrag und Höchstbetrag? Wird im öffentlichen Dienst eine vermögenswirksame Leistung gezahlt? Hier beantworte ich dir diese und weitere Fragen. Viel Spaß.
Kurz und knapp
- VL Mindestbetrag liegt bei 6,65 Euro und der Maximalbetrag bei 40,00 Euro
- VL Höhe variiert zwischen unterschiedlichen Branchen und Arbeitgebern
- Vermögenswirksame Leistungen können vom Arbeitnehmer bis zum Maximalbetrag aus eigener Tasche aufgestockt werden
- Vermögenswirksame Leistung gibt es auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
VL Höhe – Mindestbetrag und Höchstbetrag
Der VL Mindestbetrag liegt bei 6,65 Euro und der Maximalbetrag bei 40,00 Euro. Aber wie legt mein Arbeitgeber die Höhe der vermögenswirksamen Leistung fest? Die Höhe wird meistens im Rahmen des Tarifvertrages ausgehandelt und festgeschrieben. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistung schwankt sehr stark im Branchenvergleich. So zahlen Versicherungen und Banken oft den Höchstbetrag, während im öffentlichen Dienst eher der Mindestbetrag gezahlt wird. Auch innerhalb des Unternehmens kann sich die VL Höhe unterscheiden. Beispielsweise kann ein Azubi oder Teilzeitkraft weniger erhalten als eine Vollzeitangestellter.
Ich erhalte nicht die volle VL Höhe von 40 Euro, kann ich den Arbeitgeberanteil aufstocken?
Ja, das kannst du. Zahlt dir der Arbeitgeber nicht die vollen 40,00 Euro, dann hast du das Recht den Betrag aufzustocken. Macht es Sinn aufzustocken? Es kommt darauf an. Wenn du für die Arbeitnehmersparzulage berechtigt bist, kann es sich lohnen. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung. Durch das aufstocken kannst du die volle Förderung mitnehmen und nicht nur anteilig. Ob du für die Arbeitnehmersparzulage berechtigt bist, hängt von dem VL Produkt und deinem zu versteuernden Einkommen ab.
Anlageart | Berechtigt? | Grenze des zu versteuernden Einkommens bis zu dem die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden kann (Single/Ehepaar) | Maximale Höhe der Förderung | Berechnung der Förderung |
VL Banksparvertrag | Nein | |||
Bausparvertrag oder Kredit Tilgung | Ja | 17.900 € / 35.800 € | 43 € | 9 % auf die im Jahr eingezahlten VL (bis maximal 470 €) |
VL Fondssparplan | Ja | 20.000 € / 40.000 € | 80 € | 20 % auf die im Jahr eingezahlten VL (bis maximal 400 €) |
Es kann auch sinnvoll sein, wenn du ein VL Produkt ausgewählt hast, der Arbeitgeberanteil aber den Mindestbetrag nicht erreicht.
Du willst wissen wie du deine vermögenswirksame Leistung in einen ETF-Sparplan investieren kannst und worauf du achten musst? Hier findest du einen Guide zum Thema vermögenswirksame Leistung ETF Sparplan.
Vermögenswirksame Leistungen auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst?
Ja! Die meisten Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistung ist in den entsprechenden Tarifverträgen geregelt. Hier findest du mehr Informationen zum Thema vermögenswirksame Leistungen öffentlicher Dienst.