Vermögenswirksame Leistung Sperrfrist

Die Vermögenswirksame Leistung (kurz VL) ist dafür gedacht Angestellte beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Da bei dem Vermögensaufbau auch die Anlagezeit wichtig ist, gibt es bei einigen VL Anlagen eine Sperrfrist von 7 Jahren, die im 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt ist.  Die Vermögenswirksame Leistung Sperrfrist soll dir also Helfen am Ball zu bleiben, damit du das Geld nicht zu schnell für etwas anderes ausgeben kannst. Die VL Sperrfrist greift nicht bei allen VL Produkten. Ich möchte dir hier erklären, wie die Sperrfrist funktioniert und für welche Produkte sie gilt.

Kurz und knapp

  • Sperrfrist beträgt 7 Jahre
  • Sperrfrist beginnt immer am 1 Januar im Jahr des Vertragsabschlusses
  • Sperrfrist gilt für die VL Produkte Banksparvertrag, Fond- oder ETF-Sparplan und Bausparvertrag
  • Besteht meistens aus einer sechs jährigen Ansparphase und einer Ruhephase im siebten Jahr

Vermögenswirksame Leistung Sperrfrist einfach erklärt

Die Sperrfrist bei Vermögenswirksamen Leistungen beträgt 7 Jahre und ist gesetzlich festgelegt. Innerhalb dieser 7 Jahre kannst du auf das eingezahlte Geld nicht zugreifen. Nur wenn die Sperrfrist von 7 Jahren eingehalten wird, hat man ein Anrecht auf staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage. Die Sperrfrist gilt für folgende VL Produkte:

  • Banksparplan
  • ETF- oder Fondsparplan
  • Bausparvertrag

Die Sperrfrist beginnt immer am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der VL Vertrag abgeschlossen wurde und endet am Ende des siebten Jahres.

Beispiel: Du schließt am 6. Mai 2022 den Vertrag ab, dann beginnt die Sperrfrist am 1. Januar 2022 und endet am 31.12.2028. Damit kannst du ab dem 1. Januar 2029 frei über das eingezahlte Geld verfügen.

VL Sperrfrist bei einem Fond-, ETF- oder Banksparplan

Die Sperrfrist bei einem Bausparvertrag beträgt 7 Jahre. Die 7 Jahre unterteilen sich in eine 6 jährige Ansparphase (Jahr 1-6) und einer Ruhephase im siebten Jahr. Ruhephase bedeutet, dass in dieser Zeit der Vertrag ruht und kein weiteres Geld auf den Vertrag eingezahlt werden kann. Idealerweise solltest du nach den ersten sechs Jahren einen neuen VL Vertrag abschließen, damit dir keine Vermögenswirksamen Leistungen entgehen.

Vermögenswirksame Leistung Sperrfrist bei Fond- und Banksparplan - Übersicht
Vermögenswirksame Leistung Sperrfrist bei Fond – und Banksparplan – Übersicht

VL Sperrfrist bei einem Bausparvertrag

Die Sperrfrist bei einem Bausparvertrag beträgt 7 Jahre. Im Vergleich zur VL Anlage in einen Fond- oder Banksparplan gibt es hier keine Ruhephase von einem Jahr. Auf einen Bausparvertrag kann also die vollen sieben Jahre eingezahlt werden.

Sperrfrist VL Bausparen - Übersicht
Sperrfrist VL Bausparen – Übersicht

Vorzeitige Verfügung vor dem Ablauf der Sperrfrist der Vermögenswirksamen Leistung möglich?

Ja, eine vorzeitige Verfügung ist möglich. Jedoch kannst du den Anspruch auf staatliche Förderung verlieren oder verlierst Bonuszinsen, die an die Laufzeit gekoppelt sind.

Vermögenswirksame Leistung Sperrfrist – FAQ

Was passiert nach dem Ablauf der VL Sperrfrist?

Nach dem Ablauf der Sperrfrist kannst du nun über das eingezahlte Kapital verfügen. Der Gesamtbetrag setzt ist dann eine Summe aus den eingezahlten Beträgen, den Zinsen und ggf. der Arbeitnehmersparzulage. Bei einem Fond- oder ETF-Sparplan erhält man keine Zinsen, sondern den Wert der erworbenen Anteile.

Kann ich innerhalb der Sperrfrist die VL auf einen anderen Vertrag einzahlen?

Ja! Du kannst deinen Vertrag ruhen lassen und einen neuen VL Vertrag abschließen. Du meldest deinem Arbeitgeber den neuen Vertrag und dieser zahlt nun auf den neuen Vertrag ein.